Wir fordern sechs neue Grundrechte
Eine Verfassungskonvention sollte die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umgebung zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Das Ernten personenbezogener Daten oder das Manipulieren von Personen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder hat das Recht zu wissen, dass die ihm auferlegten Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Schlüsselentscheidungen müssen von einem Menschen getroffen werden.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder hat das Recht zu vertrauen, dass die Aussagen der Inhaber des öffentlichen Amtes wahr sind.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder hat das Recht, nur die Waren und Dienstleistungen angeboten zu bekommen, die gemäß den universellen Menschenrechten hergestellt und bereitgestellt werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklagen
Jeder hat das Recht, eine Klage vor den europäischen Gerichten zu erheben, wenn die Grundrechte der Charta systematisch verletzt werden.
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