Nach einer anstrengenden, tollen Seminarwoche, den Kopf noch voller Paragraphen, nachhaltig gesättigt von Claudias wunderbaren Speckknödeln und in freudiger Erwartung auf einen erholsamen Sonntag, sitz ich nichtsahnend mit der Zeitung und nem Kaffee auf meiner Terasse.
Düdeldü, bimmelt das Telefon. Wer wagt es wohl, mein allsonntägliches Ritual zu stören?
Die Stimme meines Vaters, live aus der Klinik. Er stammelt was von „Bude abgefackelt des nächtens und Rauchvergiftung und Polizei und Feuerwehr und überhaupt und sowieso kommt er jetzt zu mir. Morgenstund hat manchmal auch Russ im Mund…
Manche Aufgaben kann man sich nicht aussuchen, die knallen wie Meteoren in den Semmelkorb und hinterlassen einen emotionalen Krater.
Am Ende dieses denkwürdigen Tages festigt sich bei mir die Erkenntnis, dass abgefackelte, verrusste, mit Scherben übersäte Küchen zu entrümpeln nicht unbedingt in die Top-Ten-Liste meiner sonntäglichen Aktivitäten aufgenommen wird.
Da sprach eine Stimme tief aus meinem Inneren: es hätte noch schlimmer kommen können und morgen kommt ERA und – thank God it’s Monday!
Wer spinnt sonst noch vor meiner Tür? Der Opa, der ist jetzt Straftäter. „Fahrlässige Brandstiftung“ nennt es das Gesetz.
§ 306d
Fahrlässige Brandstiftung
(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun muss ich morgen mit zum Verhör. Das Verfahren wird eingestellt, wegen Geringfügigkeit, das ist schon klar, aber der Formalismus geht seinen Gang. Es lebe die Bürokratie!
Da wird Mann 88 Jahre alt, vergisst, alt und tattrig, die Platte unterm Topf auszuschalten, und schon steht Justitia im Haus.
Nun wird er mir im hohen Alter fast noch sympathisch!